Die Abfertigungsbeamten eines Zollamts staunten nicht schlecht, als ihnen bei der Einfuhrabfertigung eines Postpakets plötzlich insgesamt sechs Krokodilaugen entgegenfunkelten. Bei genauerer Betrachtung stellten die Zöllner fest, dass es sich bei dem Sendungsinhalt augenscheinlich um drei präparierte Schädel artengeschützter Krokodile handelte.
Als Versender war die Adresse eines thailändischen Nobelhotels angegeben und gemäß beigefügter Zollinhaltserklärung sollte sich in dem Paket eigentlich ein im Hotel vergessenes Paar Schuhe befinden. "Hinsichtlich der Ware oder des tatsächlichen Absenders werden oftmals bewusst falsche Angaben gemacht, um die Zollbehörden zu täuschen. Die Kollegen in der Abfertigung lassen sich von derartigen Versuchen jedoch nicht hinters Licht führen", beschreibt Thomas Böhme, Pressesprecher beim Hauptzollamt Heilbronn, die Erfahrungen bei der Abfertigung von Postsendungen.
Im Rahmen der Begutachtung stellte eine Artenschutzexpertin der Zollverwaltung vom Stuttgarter Flughafen fest, dass es sich bei den Präparaten um die Köpfe von Leistenkrokodilen handelt, deren Art weltweit vom Aussterben bedroht ist und aus diesem Grund durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt wird. Die Krokodilköpfe wurden daraufhin beschlagnahmt und das Zollfahndungsamt Stuttgart leitete Ermittlungen gegen den Empfänger der Waren ein - er muss jetzt mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
Teaser-Bild: Hauptzollamt Heilbronn