RSS Urheberrechtsverletzung durch Google-Bildsuche oder nur verblödete User?

verfasst 29.04.2010 von MediaCix | kurze URL: /t993 | Kommentar schreiben

Es ging fast durch alle Medien - laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 29.04.2010, I ZR 69/08) ist die Google-Bildsuche keine Urheberrechtsverletzung. Da gibt es Leute, die gut positioniert ihre Bilder auf den Websites platzieren, und sich dann wegen Urheberrechtsverletzung aufregen. Ja sie ziehen sogar vor Gericht weil bei der Google-Bildsuche ihre Bilder oder Fotos als Vorschaubilder (Thumbnails) zu sehen sind. Wie verblödet sind eigentlich solche User? Stellt man sich doch die Frage, warum man überhaupt seine Bilder online stellt. Die Google-Bildsuche kommt dem User sogar noch entgegen und verweist mittels Web-Link auf die Website vom User. Laut heise.de hatte die Klägerin sogar ihre Website noch optimiert, damit die Bilder gut gefunden werden! Ne Blödheit sollte bestraft werden ...

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