Bundesagentur achtet den Datenschutz - so heist die aktuelle Pressemitteilung der Bundesagentur zum aktuellen Vorwurf zum Thema Datenschutz. In der Frankfurter Rundschau wurde heute unter der Überschrift „Datenschleuder Bundesagentur” massive Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben. Die Bundesagentur für Arbeit reagierte darauf mit folgender Meldung.
Grundsätzlich speichert die BA nur Daten, die sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötigt.
Die BA hat zur Verbesserung der Integrationsarbeit im Interesse des Kunden das so genannte Vier-Phasen-Modell eingeführt. Dieses ist kein neues IT–Verfahren, sondern es optimiert Arbeitsabläufe. Im Rahmen dieses Vier-Phasen-Modells werden nur die Daten erhoben, die für die Vermittlung von Arbeitslosen und die Integration von Hilfebedürftigen notwendig sind. Die Software wurde an das Vier-Phasen-Modell angepasst und enthält nun verbesserte Softwareoberflächen für eine schnellere Bearbeitung.
Nach ersten Hinweisen, dass es möglicherweise mit dieser IT-Anwendung datenschutz-rechtliche Probleme geben könnte, hat die BA sofort reagiert und noch vor dem Start am 17.08.2009 technisch sichergestellt, dass vermittlungsrelevante sensible Daten aus der Potenzialanalyse des Bewerbers (Leistungsfähigkeit, persönliche Rahmenbedingungen) nicht mehr uneingeschränkt bundesweit durch Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung eingesehen werden können. Sie stehen nur noch einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfü-gung.
Die Einhaltung des Datenschutzes in den IT-Systemen der BA wird in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft und bei Bedarf verbessert.